Hinweis
Diese Berechnung basiert auf dem neuen Tarif, gültig für Steuerberechnungen ab 1.1.2022. (vgl. auch
Steuerfüsse 2022 der Gemeinden von Appenzell Ausserrhoden)
Die vorstehende Berechnung ist unverbindlich und ohne jegliches Präjudiz; Abweichungen sind möglich bei ungenauer Eingabe der Berechnungsgrundlagen oder
unterschiedlicher Konfession der steuerpflichtigen Ehegatten.
Bitte beachten Sie, dass der Steuerbetrag 2022 der direkten Bundessteuer erst im Jahr 2023 geschuldet ist.
Für eine verbindliche Berechnung kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Veranlagungsperson.
|