Berechnung Einkommens- und Vermögenssteuern natürlicher Personen 2024

Bei dieser Berechnung werden mögliche Steuerausscheidungen und die Teilbesteuerung von Beteiligungen nicht berücksichtigt.
Die Kantonale Steuerverwaltung erhebt neben den Staats- und Gemeindesteuern auch die Feuerwehrersatzabgabe.
Die Feuerwehrersatzabgabe ist in dieser Berechnung nicht berücksichtigt.
Informationen zur örtlichen Tarif der Feuerwehrersatzabgabe finden auf der Webseite Ihrer Wohngemeinde.

Berechnen Sie Ihre Steuerbelastung

 

  Steuerbares Einkommen Bund:

      

  CHF

  Steuerbares Einkommen Staat /
  Gemeinde / Kirche:

      

  CHF

  Steuerbares Vermögen:

      

  CHF

 

  Steuergemeinde:

      

 

  Konfession:

      

  Katholisch
  Reformiert
  Keine

 

  Zivilstand:

      

  alleinstehend
  verheiratet

 

 

 
 
Hinweis

Diese Berechnung basiert auf dem neuen Tarif, gültig für Steuerberechnungen ab 1.1.2024. (vgl. auch Steuerfüsse 2024 der Gemeinden von Appenzell Ausserrhoden)

Die vorstehende Berechnung ist unverbindlich und ohne jegliches Präjudiz; Abweichungen sind möglich bei ungenauer Eingabe der Berechnungsgrundlagen oder unterschiedlicher Konfession der steuerpflichtigen Ehegatten.

Bitte beachten Sie, dass der Steuerbetrag 2024 der direkten Bundessteuer erst im Jahr 2025 geschuldet ist.

Für eine verbindliche Berechnung kontaktieren Sie bitte Ihre zuständige Veranlagungsperson.